In Zeiten von Umwelt- und Innovationsdebatten ist Elektromobilität längst ein fester Bestandteil bei der Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands. Um die Mobilitätswende anzukurbeln, hat der Staat in den letzten Jahren einige finanzielle Hilfen geboten. Das Wachstumschancengesetz, das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist, bringt auch in diesem Zusammenhang eine Änderungen mit sich:
2024 | Erweiterte Förderung von Elektrofahrzeugen
Wer einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch privat nutzt, profitiert von vergünstigten Steuersätzen: Die 1-Prozent-Regelung war bisher bei Fahrzeugen bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis praktisch auf 0,25 Prozent pro Monat reduziert. Die Grenze dieses Steuervorteils steigt nun rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf 70.000 Euro. Diese höhere Grenze beim Bruttolistenpreis gilt auch für Plugin-Hybride (die wie bisher zumindest mit 0,5 Prozent gegenüber Verbrennern begünstigt sind). Noch ein Hinweis für die Zukunft: Ab 2025 gilt bei Plugin-Hybriden eine Mindest-Reichweite von 80 Kilometern, um den vergünstigen Steuersatz zu erhalten.
Durch die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) sollen langfristig die CO₂-Emissionen reduziert werden. Fahrer von elektrifizierten Fahrzeugen können ihre CO₂-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen (wie beispielsweise Mineralölkonzerne) verkaufen. Die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote erfolgt über Dienstleister wie E-GELD24. Dieser übernimmt die Beantragung und den Verkauf und zahlt dafür noch attraktive Prämien.
Marke: | Mercedes-Benz Transporter |
Rabatt DMB-Mitglieder: | |
Kraftstoff: | Benzin / Diesel / Eco |
9:00-16:00 Uhr (Montag-Donnerstag)
9:00-14:00 Uhr (Freitag)
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