Bei E-GELD24
attraktive THG-Quoten
für DMB-Mitglieder

ELEKTROFAHRZEUGE FAHREN UND DAMIT GELD VERDIENEN

Durch die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) sollen langfristig die CO₂-Emissionen reduziert werden. Bestimmte Unternehmen wie beispielsweise Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, Treibhausgase zu verringern – durch den Erwerb von Umweltzertifikaten können sie diese ausgleichen. Fahrer von elektrifizierten Fahrzeugen (E-Pkw, E-Zweirad, E-Leichtnutzfahrzeug) können ihre CO₂-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Weil es praktisch nicht möglich ist, direkt an diese heranzutreten, erlaubt der Gesetzgeber die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote über einen Dienstleister wie E-GELD24.

Dieser übernimmt die Beantragung und den Verkauf und zahlt dafür noch eine attraktive Prämie. Somit lässt sich ganz unkompliziert und in wenigen Schritten Geld verdienen.

Sonderkonditionen

DMB-Mitglieder erhalten Prämien beim Verkauf ihrer THG-Quote über E-GELD24. 

Die gesetzliche Frist zur Einreichung für das Quotenjahr 2024 ist jedoch beendet. Somit können aktuell keine Quotenanträge mehr gestellt werden. Sobald dies für das Jahr 2025 wieder möglich ist, werden hier die Details angezeigt.

UNSER PARTNER FÜR DEN MITTELSTAND

Jeder, der ein E-Fahrzeug fährt, trägt aktiv zur Reduzierung klimaschädliche Treibhausgasemissionen bei. Mit E-GELD24 kann diese CO₂-Einsparung in Geld umgewandelt werden. E-GELD24 ermöglicht einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen Quotenhandel und übernimmt den gesamten Abwicklungsprozess – fair und transparent. E-GELD24 ist eine Marke der Mobene GmbH & Co. KG und verfügt daher über eine jahrelange Erfahrung in der Energiewirtschaft. E-GELD24 wurde vom Fachmagazin „electricar mit dem Prädikat „sehr gut“ ausgezeichnet und hat sich für die Top 15 der THG-Anbieter qualifiziert.

www.egeld24.de

HÄUFIGE FRAGEN

1. Was bedeutet THG-Quote?

Bei der Treibhausgasminderungs-Quote (kurz THG-Quote) handelt es sich um ein Klimaschutz-Instrument, um mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen. Hierdurch sollen klimaschädigende Treibhausgase reduziert werden. Ein Mineralölunternehmen kann seine THG-Quote u.a. erfüllen, indem es Zertifikate über Vermittler einkauft. Seit 2022 ist der Verkauf auch für private E-Fahrzeug-Fahrer möglich.
 

2. Wie hoch ist die Prämie?

2024 gibt es für Pkw (M1) eine Prämie in Höhe von 40 Euro, für Nutzfahrzeuge bis 3,5 T (N1) 60 Euro und für öffentliche Ladesäulen und Wallboxen 2 cent/kWh.
 

3. Was kostet die Registrierung?

Nichts, die Registrierung ist kostenlos.
 

4. Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die Beantragung einer Prämie ist die Kopie der Fahrzeugbescheinigung Teil I erforderlich (Vorder- und Rückseite als Scan oder Foto).
 

5. Welche Daten müssen angeben werden?

Es werden die IBAN und BIC sowie der Namen des Kontoinhabers benötigt.
 

6. Wie viele Fahrzeuge können registriert werden?

Es können pro Halter beliebig viele Fahrzeuge registriert werden.
 

7. Sind Hybridfahrzeuge zugelassen?

Für Hybridfahrzeuge gibt es leider keine THG-Prämie. Entscheidend ist die Ziffer 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins.
 

8. Können Leasingfahrzeuge auch angemeldet werden?

Ja, es können auch Leasing-Fahrzeuge angemeldet werden, sofern das Unternehmen im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist.
 

9. Muss das Fahrzeug das ganze Jahr auf das Unternehmen zugelassen sein?

Nein, es können alle E-Fahrzeuge, die im Jahr mindestens einen Tag auf das Unternehmen zugelassen sind, zum Quotenverkauf angemeldet werden.
 

10. Wie oft und wann erfolgt die Auszahlung der Prämie?

Die THG-Prämie wird pro Jahr einmal ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung, Umwandlung durch das Umweltbundesamt und Verkauf der Zertifikate.
 

11. Kann die THG-Prämie auch rückwirkend beantragt werden?

Ja, die THG-Prämie kann bis zum 31.01. für das zurückliegende Jahr beantragt werden.
 

12. Müssen die THG-Prämien versteuert werden?

Die Vergütung für reine Privatfahrzeuge ist einkommenssteuerfrei. Die Versteuerung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen kann abweichen. In diesem Fall ist es besser, seinen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Bei Auszahlung der Prämie kann es notwendig sein, dass Fahrzeughalter mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung (in der Regel Unternehmen) eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Dies gilt nicht für Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
 

13. Wo erhält man nach bestätigter Registrierung/Anmeldung Status-Auskünfte?

Status-Auskünfte erhalten Sie direkt über das Zugangsportal unter thgquotenservice.de. Die persönlichen Zugangsdaten haben Sie sich im Rahmen der Anmeldung bei E-GELD24 eigenständig vergeben.
 

14. Wie lange dauert es bis zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie?

Erfahrungswerte: Für die Zertifizierung* durch das Umweltbundesamt (UBA) und Freigabe für den Quotenhandel kann mit rund 14-16 Wochen gerechnet werden; zzgl. 2-4 Wochen für den Quotenhandel.  

Hiernach erfolgt eine Ankündigung über die Auszahlung unseres Partners.

*nach erfolgter UBA-Zertifizierung erhalten Sie eine Information seitens der E-GELD24

DMB-Servicecenter
+49 (0)211 200525-20

9:00-16:00 Uhr (Montag-Donnerstag)
9:00-14:00 Uhr (Freitag)

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