Alle privaten oder gewerblichen Eigentümer von E-Fahrzeugen können Zusatzerlöse aus den CO₂-Einsparungen ihrer Fahrzeuge erhalten. Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Weil es praktisch nicht möglich ist, direkt an die Mineralölkonzerne herzutreten, erlaubt der Gesetzgeber die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote über einen Dienstleister wie E-GELD24.
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