ABRUFSCHEIN ANFORDERN (VOM HÄNDLER AUSZUFÜLLEN)

  • 1.

    Zur Inanspruchnahme der DMB-Großkundenverträge/Rahmenabkommen ist die Legitimation als DMB-Mitglied erforderlich. Vertragspartner ist der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) mit seiner Servicegesellschaft DMB-Unternehmer-Service GmbH.

     

  • 2.

    Um die Sonderkonditionen revisionssicher und vertragskonform gewähren zu können, wird ein Abrufschein benötigt. Hierfür einfach das nachfolgende Formular ausfüllen. 

  • 3.

    Überprüfung, Bearbeitung und Ausstellung des Abrufscheins durch das DMB-Servicecenter. Versand des Abrufscheins erfolgt direkt an das Autohaus i. d. R. innerhalb von 1 Werktag. Insofern es sich um einen kostenpflichtigen Abrufschein (Berechtigungsschein) handelt, wird dieser nach Zahlungseingang an das Autohaus geschickt.

BESTELLFORMULAR

Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um einen Abrufschein zu beantragen:

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Bei mehr als 2 Fahrzeugen kontaktieren Sie bitte das DMB-Servicecenter


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Häufige Fragen

1. Was sind Abrufscheine?

Abrufscheine sind Rabatt-Berechtigungsscheine beim Kauf von Neufahrzeugen, die wir auf Ihren Namen als Bezugsberechtigten ausstellen. Mit diesem Abrufschein erhalten Sie über uns Großabnehmerkonditionen bei dem Vertragshändler Ihrer Wahl - und das in ganz Deutschland!

2. Bei welchen Automarken können Sie beim Neuwagenkauf massiv sparen?

Unsere Abrufscheine können Sie bei allen teilnehmenden Händlern unserer Automobilpartner nutzen und Rabatte auf den Listenpreis erhalten. Die genauen Rabatte entnehmen Sie bitte der Vorteilswelt sowie dem geschützten Mitgliederbereich. Bitte beachten Sie besondere Bedingungen einiger Hersteller.

3. Sind Sie frei in Ihrer Händlerwahl?

Unser Abrufschein und die damit verbundenen Großabnehmer-Sonderkonditionen sind bei allen teilnehmenden Händlern gültig. Somit können Sie sich den Händler Ihrer Wahl in ganz Deutschland aussuchen.

Am einfachsten ist es, wenn der Händler Ihrer Wahl für Sie den Abrufschein bei uns anfordert (bei Audi und BMW gehört dies zum regulären Prozess). Damit wird der Neuwagenkauf für Sie noch einfacher und der Händler bekommt von uns innerhalb kurzer Zeit den Abrufschein für seine Abrechnung mit dem Hersteller ohne Umwege zugeschickt.

4. Welche formalen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie müssen Mitglied im Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) e.V. sein. Das Neufahrzeug wird geschäftlich erworben und zugelassen (keine Zulassung auf Privatpersonen).

Sie sind bereits Mitglied mit DMB?
Prima, dann haben Sie die Berechtigung, zu Vorzugskonditionen Ihren Neuwagen zu kaufen. Bitte beachten Sie besondere Bedingungen einiger Hersteller.

Sie sind noch kein Verbandsmitglied?
Kein Problem, dann werden Sie jetzt einfach Mitglied im DMB und das zu unschlagbar günstigen Konditionen von umgerechnet gerade mal rund 20 Euro im Monat.

5. Wie bekommen Sie ganz schnell Ihren Abrufschein?

ddSie oder Ihr Fahrzeughändler rufen beim DMB-Mitgliederservice an, senden uns eine E-Mail, ein Fax oder füllen unser Online-Formular aus und geben uns folgende Daten an:

- Ihren Namen und Ihre DMB-Mitgliedsnummer
- Für welchen Hersteller Sie einen Abrufschein benötigen
- An welchen Händler wir den Abrufschein schicken sollen

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu den modellbezogenen Rabatten und ggf. zu den besonderen Herstellerbedingungen:

Telefonischer DMB-Mitgliederservice:
Telefon: +49 (0)211 200 525 -20

Persönliche Betreuung:
08:00 - 17:00 Uhr (Montag-Donnerstag)
08:00 - 14:00 Uhr (Freitag)

Per Fax:
Telefax: +49 (0)211 200 525 -99

Per E-Mail:
info@mittelstandswirtschaft.de

6. Wie schnell bekommt Ihr Autohaus von uns einen Abrufschein zugeschickt?

Innerhalb von nur einem Tag, wenn Sie bereits Verbandsmitglied sind.
Maximal eine Woche, wenn Sie noch nicht Mitglied im DMB sind.

a) Sie sind bereits Mitglied im DMB
Den Abrufschein versenden wir noch am Tag der Anforderung. Dies geschieht per Post und in der Regel direkt an das Autohaus, da das Autohaus den Abrufschein im Original zur Einreichung beim jeweiligen Hersteller benötigt.

b) Sie sind noch kein Verbandsmitglied?
Wenn Sie noch kein Mitglied im DMB sind, dann müssen wir Sie zunächst als Verbandsmitglied aufnehmen. Hierzu senden Sie uns bitte die Antragsunterlagen zu und geben uns am besten auch schon den Namen und die Anschrift des Autohauses an, damit wir den Abrufschein schnellstmöglich direkt an das Autohaus versenden können. Dafür benötigen wir maximal eine Woche Zeit.

7. Wer bezahlt eigentlich bei einem Abrufschein den hohen Preisnachlass?

Jeder Vertragshändler kauft zu unterschiedlichen Einkaufskonditionen Neufahrzeuge von einem Hersteller ein. Der Einkaufspreis richtet sich grundsätzlich nach dem Einkaufsvolumen des Händlers. Dies hat zur Folge, dass kleine Händler geringere Preisnachlässe vom Hersteller erhalten, als große umsatzstarke Händler.

Bei dem auf einem Abrufschein gewährten modellabhängigen Rabatt auf den Fahrzeuglistenpreis teilen sich quasi Händler und Hersteller die "Kosten" für den Rabatt, sprich der Händler verzichtet auf etwas Marge und bekommt über eine interne Verrechnung (Rückvergütung) Geld vom Hersteller zurück.

8. Gibt es Vorgaben/Bedingungen von Herstellern, wenn in Verbindung mit einem Abrufschein ein Fahrzeug bestellt wird?

Herstellerübergreifend gibt es klare Vorgaben, Bedingungen und Prozesse, die bei einer Anschaffung eines Neufahrzeuges über DMB-Sonderkonditionen zu beachten sind. Herstellervorgaben sind z.B. bestimmte Haltefristen, gewerbliche Zulassung (Kein Privatkauf), mögliche Bezugsbeschränkungen etc.

Unter Benennung der jeweiligen DMB-Vertragsnummer bzw. Kooperations-Bezeichnung erhalten Sie sämtliche Informationen in Ihrem Autohaus.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) ist nicht verpflichtet, neben der Bestätigung dass Sie Mitglied im DMB sind, Einhaltung der Vertrags-Nutzungsvorgaben und Prozesse sowie mögliche besondere Bedingungen der Hersteller zu kontrollieren. Der DMB geht davon aus, dass alle definierten Vorgaben der Hersteller vom Abrufschein- bzw. Verpflichtungserklärungs-Inhaber (Käufer) erfüllt werden.

9. Müssen Sie etwas für die Ausstellung eines Abrufscheins bezahlen?

Nein, Abrufscheine kosten grundsätzlich nichts und werden im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) kostenfrei für Sie ausgestellt. Es fallen auch keine Gebühren an, die Ihnen der DMB oder der Händler in Rechnung stellen.

Bei den Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz, MINI und smart wurde von den Herstellern ein anderes Abrufschein-Verfahren gewählt. Bei diesen Marken müssen wir Ihnen leider pro Fahrzeug eine Servicegebühr in Höhe von 250 Euro zzgl. MwSt in Rechnung stellen. Dafür kommen Sie in den Genuss einer besonders hohen prozentualen Rabattierung bezogen auf den Fahrzeugpreis.

10. Abrufschein und Privatkundenrabatte - geht das?

Nein, Abrufscheine sind Großabnehmerkonditionen für Geschäftskunden oder für geschäftlich erworbene Fahrzeuge. Von daher befinden Sie sich mit den attraktiven Abrufschein-Sonderkonditionen in der "Geschäftskundenabteilung" des Händlers. Die Kombination von Geschäftskundenrabatten und Privatkundensonderaktionen geht nicht.

11. Können Abrufscheine auch von Beschäftigten in Ihrem Unternehmen genutzt werden?

Abrufscheine werden von uns immer auf den Namen unseres Mitglieds ausgestellt.

Beschäftigte in Ihrem Unternehmen haben über Sie jedoch die Möglichkeit, einen Dienstwagen zu erhalten und diesen dann auch privat nutzen zu können.

Hintergrund: Die Großabnehmerverträge des Deutschen Mittelstand-Bundes mit den Autoherstellern erlauben, dass das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf. Die Fahrzeughersteller definieren die dienstliche Nutzung unterschiedlich, es gilt aber die Regel, dass der Dienstwagen "überwiegend" dienstlich genutzt werden muss. Ein Nachweis über den Anteil der dienstlichen bzw. privaten Nutzung wird von uns nicht verlangt.

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